Ausgleichsabgabe
So lohnen sich Ihre Aufträge an uns doppelt:
Da die Südpfalzwerkstatt eine anerkannte
Werkstatt für Behinderte Menschen ist, kann ein Teil des Rechnungsbetrags der Lohnleistungen
nach
Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 140 auf die
gesetzliche
Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
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